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Blaulicht und Martinshorn müssen sein
Stellen sie sich vor:
Sie wohnen beim Feuerwehrhaus oder an der Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt
mit tatü-tata und Riesenkrach die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.
Sie werden wach! Was denken Sie?
Tipps Ihrer Feuerwehr
- Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen oder,
- die werden doch nicht zu uns kommen oder,
- sind alle unsere Kinder zu Hause oder,
- müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten
Nachtruhe stören!
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals
über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden.
Darum muss die Feuerwehr im Schadenfall möglichst rasch an der Einsatzstelle
sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung.
Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinshorn.
Es ordnet an. "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort frei Bahn
zu schaffen." Das Blaulicht alleine ist hierfür unzulässig.
In Baden - Württemberg ist es der Feuerwehr erlaubt in der Nachtzeit auch
nur das Blaulicht zu verwenden, allerdings mit Einschränkungen. Nähert
sich ein Einsatzfahrzeug einer Kreuzung muss in entsprechender Entfernung vor
der Kreuzung das Martinshorn zugeschaltet werden um den Querverkehr zu warnen.
Ebenso ist bei unübersichtlichen Stellen das Martinshorn zuzuschalten.
Das Ermessen liegt beim Fahrer des Einsatzfahrzeuges. Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges
ist persönlich haftbar, wenn es zu einem Unfall kommt. Eine Absicherung
über die Gemeinde besteht nicht. Kommt es zu einem Unfall, auch bei eingeschalteten
Sondersignalen, wird gegen den Fahrer ermittelt und es können Geldstrafen
und Entzug der Fahrerlaubnis ausgesprochen werden.
Stellen Sie sich vor, dass diese "krachmachenden" Feuerwehrleute
- Vor 5 Minuten noch selbst in ihren Betten waren - wie Sie!
- Um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen - wie Sie!
- Die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oftmals auch
für die Familie gilt)!
Von zu Hause ins Feuerwehrhaus
Natürlich ist es auch notwendig, dass die Feuerwehrleute schnellstmöglich
von zu Hause in das Feuerwehrhaus kommen. Daher werden auf diesen Fahrten, die
in der Regel mit dem privaten Fahrzeug gemacht werden, durchaus geltende Verkehrsregeln,
insbesondere Geschwindigkeitsbegrenzungen, missachtet. Der Gesetzgeber toleriert
dies, wenn die Feuerwehrleute die entsprechende Vorsicht bei solchen Fahrten
walten lassen. Wir können ihnen versprechen, dass keiner unserer Feuerwehrleute
"hirnlos" durch die Gegend rast. Jeder unserer Feuerwehrleute
ist in diesem Moment hochkonzentriert und fährt trotz seiner Geschwindigkeit
vorausschauend und mit der entsprechenden Vorsicht. Denn es gilt der Grundsatz:
"Nur wer ankommt, kann helfen!" und "Gefährde
bei der Hilfeleistung keinen Anderen!"
Tag und Nacht für Sie einsatzbereit - wir danken Ihnen für ihr Verständnis.
Ihre Feuerwehr Gernsbach
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