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Blaulicht und Martinshorn müssen sein

Stellen sie sich vor:
Sie wohnen beim Feuerwehrhaus oder an der Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit tatü-tata und Riesenkrach die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.

Sie werden wach! Was denken Sie?

Tipps Ihrer Feuerwehr

  • Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen oder,
  • die werden doch nicht zu uns kommen oder,
  • sind alle unsere Kinder zu Hause oder,
  • müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören!

Clipart Feuerwehrauto Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadenfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung.
Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinshorn. Es ordnet an. "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort frei Bahn zu schaffen." Das Blaulicht alleine ist hierfür unzulässig.

Verunfallter RTW In Baden - Württemberg ist es der Feuerwehr erlaubt in der Nachtzeit auch nur das Blaulicht zu verwenden, allerdings mit Einschränkungen. Nähert sich ein Einsatzfahrzeug einer Kreuzung muss in entsprechender Entfernung vor der Kreuzung das Martinshorn zugeschaltet werden um den Querverkehr zu warnen. Ebenso ist bei unübersichtlichen Stellen das Martinshorn zuzuschalten. Das Ermessen liegt beim Fahrer des Einsatzfahrzeuges. Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges ist persönlich haftbar, wenn es zu einem Unfall kommt. Eine Absicherung über die Gemeinde besteht nicht. Kommt es zu einem Unfall, auch bei eingeschalteten Sondersignalen, wird gegen den Fahrer ermittelt und es können Geldstrafen und Entzug der Fahrerlaubnis ausgesprochen werden.

Stellen Sie sich vor, dass diese "krachmachenden" Feuerwehrleute

  • Vor 5 Minuten noch selbst in ihren Betten waren - wie Sie!
  • Um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen - wie Sie!
  • Die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oftmals auch für die Familie gilt)!

Von zu Hause ins Feuerwehrhaus

Funki Natürlich ist es auch notwendig, dass die Feuerwehrleute schnellstmöglich von zu Hause in das Feuerwehrhaus kommen. Daher werden auf diesen Fahrten, die in der Regel mit dem privaten Fahrzeug gemacht werden, durchaus geltende Verkehrsregeln, insbesondere Geschwindigkeitsbegrenzungen, missachtet. Der Gesetzgeber toleriert dies, wenn die Feuerwehrleute die entsprechende Vorsicht bei solchen Fahrten walten lassen. Wir können ihnen versprechen, dass keiner unserer Feuerwehrleute "hirnlos" durch die Gegend rast. Jeder unserer Feuerwehrleute ist in diesem Moment hochkonzentriert und fährt trotz seiner Geschwindigkeit vorausschauend und mit der entsprechenden Vorsicht. Denn es gilt der Grundsatz: "Nur wer ankommt, kann helfen!" und "Gefährde bei der Hilfeleistung keinen Anderen!"

Tag und Nacht für Sie einsatzbereit - wir danken Ihnen für ihr Verständnis.
Ihre Feuerwehr Gernsbach